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   VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510   

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VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510 (https://dejure.org/2016,26667)
VG Regensburg, Entscheidung vom 23.05.2016 - RN 8 S 16.510 (https://dejure.org/2016,26667)
VG Regensburg, Entscheidung vom 23. Mai 2016 - RN 8 S 16.510 (https://dejure.org/2016,26667)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1891

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung

    Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891 - juris Rn. 22).

    Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, so darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV unter der Voraussetzung, dass die Untersuchungsanordnung rechtmäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt, auf die Nichteignung des Betroffenen schließen (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 11.02.2008 - 11 C 08.1030

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussicht; Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891 - juris Rn. 22).

    Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, so darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV unter der Voraussetzung, dass die Untersuchungsanordnung rechtmäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt, auf die Nichteignung des Betroffenen schließen (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891 - juris Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2004 - 11 LA 380/03

    Anhörung; Aussage; Aussagegenehmigung; Beamter; Beseitigung; Beweiswürdigung;

    Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
    Die bloße Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs bzw. das bloße Bestreiten der inhaltlichen Richtigkeit genügt dafür nicht (vgl. zum Ganzen OVG Lüneburg, B.v. 11.3.2004 -11 LA 380/03).
  • OVG Hamburg, 27.08.2003 - 3 Bs 185/03

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel bei Rauschgiftkonsum, Zumutbarkeit des

    Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
    Der völligen Weigerung der Beibringung eines Gutachtens steht es gleich, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - auf andere Weise die Überprüfung der Fahreignung durch ein angeordnetes Gutachten mangels notwendiger und zumutbaren Mitwirkung verhindert (vgl. OVG Hamburg, B.v. 27.8.2003 - 3 Bs 185/03 - beckonline; Dauer in: Hentschel, König, Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 11 FeV Rn. 52).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
    Im Bereich des Sicherheitsrechts, zu dem das Fahrerlaubnisrecht gehört, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt; allein der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl von anderen Fällen zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 24.8.2010 - 11 CS10.1139 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 14.12.1994 - 11 AS 94.3847
    Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
    Die Umstände, aus denen sich die Fahrungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers ergibt, sind regelmäßig auch geeignet, gleichzeitig das besondere öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der angeordneten Fahrerlaubnisentziehung zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2005 - 11 CS 05.1967 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 14.12.1994 - 11 AS 94.384 - BayVBl 1995, 248).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 11 CS 08.3273

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein;

    Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
    Denn der Bürger hat grundsätzlich kein schutzwürdiges privates Interesse daran, von der Vollziehung eines offensichtlich rechtmäßigen Verwaltungsaktes verschont zu bleiben, ohne dass es darauf ankommt, ob der Vollzug dringlich ist oder nicht (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 11 CS 08.3273 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 27.10.2005 - 11 CS 05.1967
    Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
    Die Umstände, aus denen sich die Fahrungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers ergibt, sind regelmäßig auch geeignet, gleichzeitig das besondere öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der angeordneten Fahrerlaubnisentziehung zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2005 - 11 CS 05.1967 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 14.12.1994 - 11 AS 94.384 - BayVBl 1995, 248).
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