Rechtsprechung
VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Verdacht der Alkoholabhängigkeit
- ra.de
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
- VGH Bayern, 03.08.2016 - 11 CS 16.1185
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1891
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung
Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (…vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891 - juris Rn. 22).Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, so darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV unter der Voraussetzung, dass die Untersuchungsanordnung rechtmäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt, auf die Nichteignung des Betroffenen schließen (…vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 11.02.2008 - 11 C 08.1030
Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussicht; Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030 - juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891 - juris Rn. 22).Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, so darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV unter der Voraussetzung, dass die Untersuchungsanordnung rechtmäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt, auf die Nichteignung des Betroffenen schließen (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030 - juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891 - juris Rn. 22).
- OVG Niedersachsen, 11.03.2004 - 11 LA 380/03
Anhörung; Aussage; Aussagegenehmigung; Beamter; Beseitigung; Beweiswürdigung; …
Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
Die bloße Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs bzw. das bloße Bestreiten der inhaltlichen Richtigkeit genügt dafür nicht (vgl. zum Ganzen OVG Lüneburg, B.v. 11.3.2004 -11 LA 380/03).
- OVG Hamburg, 27.08.2003 - 3 Bs 185/03
Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel bei Rauschgiftkonsum, Zumutbarkeit des …
Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
Der völligen Weigerung der Beibringung eines Gutachtens steht es gleich, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - auf andere Weise die Überprüfung der Fahreignung durch ein angeordnetes Gutachten mangels notwendiger und zumutbaren Mitwirkung verhindert (vgl. OVG Hamburg, B.v. 27.8.2003 - 3 Bs 185/03 - beckonline;… Dauer in: Hentschel, König, Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 11 FeV Rn. 52). - VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453
Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …
Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
Im Bereich des Sicherheitsrechts, zu dem das Fahrerlaubnisrecht gehört, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt; allein der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl von anderen Fällen zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (…vgl. BayVGH, B.v. 24.8.2010 - 11 CS10.1139 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 14.12.1994 - 11 AS 94.3847
Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
Die Umstände, aus denen sich die Fahrungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers ergibt, sind regelmäßig auch geeignet, gleichzeitig das besondere öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der angeordneten Fahrerlaubnisentziehung zu begründen (…vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2005 - 11 CS 05.1967 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 14.12.1994 - 11 AS 94.384 - BayVBl 1995, 248). - VGH Bayern, 24.03.2009 - 11 CS 08.3273
Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein; …
Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
Denn der Bürger hat grundsätzlich kein schutzwürdiges privates Interesse daran, von der Vollziehung eines offensichtlich rechtmäßigen Verwaltungsaktes verschont zu bleiben, ohne dass es darauf ankommt, ob der Vollzug dringlich ist oder nicht (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 11 CS 08.3273 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 27.10.2005 - 11 CS 05.1967
Auszug aus VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510
Die Umstände, aus denen sich die Fahrungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers ergibt, sind regelmäßig auch geeignet, gleichzeitig das besondere öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der angeordneten Fahrerlaubnisentziehung zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2005 - 11 CS 05.1967 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 14.12.1994 - 11 AS 94.384 - BayVBl 1995, 248).